AGB

Kamps Services

KampsServices – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KampsServices, Emmericher Weg 10, 47574 Goch (nachfolgend „Berater“), gelten für alle Verträge des Beraters wenn der Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit für einzelne Leistungen des Beraters besondere Bedingungen gelten, gelten diese als ergänzend vereinbart und gehen bei Abweichungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese vom Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Änderungen dieser AGB bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sind abrufbar unter www.kamps-services.de/agb/. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die jeweilige Beratungs- / Buchungsbestätigung, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten wurde, falls diese nicht bekannt wahr oder schon vorab gekannt gegeben wurde. Angebote des Beraters sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang der Termin- / Buchungsbestätigung gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftrags- / Buchungsbestätigung des Beraters als angenommen, sofern der Berater nicht etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass er / sie den Auftrag annimmt.

§3 LEISTUNG / HONORAR
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der volle Honoraranspruch des Beraters für jede einzelne Leistung oder als vereinbarter Tagessatz, sobald diese erbracht wurde. Der Berater ist berechtigt, zur Deckung seines/ihres Aufwandes Vorschüsse bis max. 75 % der Fixkosten zu verlangen. Alle Leistungen des Beraters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Beraters. Alle dem Berater zusätzlichen Barauslagen (z.B. Parkbelege) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Beraters sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Berater den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen darlegt. Für alle Arbeiten des Beraters, die durch den Auftraggeber nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Berater eine angemessene Entschädigungsvergütung. Für nicht erfüllte Arbeiten z.B. durch höhere Gewalt, Krankheit, ist der Berater nicht haftbar. Jedoch sollten die nicht erfüllten Arbeiten in einem zumutbaren Zeitrahmen nachgeholt werden. Bei Absagen des Auftraggebers nach der Wochenfrist nach der Termin- / Buchungsbestätigung verbleibt der Vorschuss als Entschädigung, es sei denn eine Neubuchung kann zu dem von Ihm abgesagtem Termin neu vermittelt werden. Mit der Bezahlung der Rechnung erwirbt der Kunde an Arbeiten keinerlei Rechte. Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind gedankliches Eigentum des Beraters.

§4 PRÄSENTATION
Für die Teilnahme an Sonderveranstaltungen steht dem Berater ein Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Berater nach der Präsentation keinen weiteren Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Beraters, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Beraters. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Berater auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Sonderveranstaltung zu einem weiteren Auftrag, so ist das Präsentationshonorar für evtl. Präsentationsunterlagen mit anzurechnen. Wenn nicht, werden Präsentationsmappen getrennt berechnet.

§5 VERSCHWIEGENHEIT
Der Berater, seine/ Ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Berater schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§6 URHEBERSCHUTZ
Alle Leistungen des Beraters (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Beraters. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (ohne Vervielfältigungsrecht) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Berater darf der Kunde die Leistungen des Beraters nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die vereinbarte Dauer nutzen. Änderungen von Leistungen des Beraters durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beraters und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Beraters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, sind – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmungen des Beraters erforderlich. Dafür steht dem Berater und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

§7 KENNZEICHNUNG
Der Berater ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Berater und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

§8 GENEHMIGUNG
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Beraters z.B. Werbung sind vom Kunden zu überprüfen und binnen einer Woche freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die (regional verschiedene) rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Beraterleistungen z.B. bei Anzeigenvorschlägen überprüfen lassen. Der Berater veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

§9 TERMINE
Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Berater eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Dritte oder höhere Gewalt – entbinden den Berater jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Termins. Bei Terminabsagen durch den Auftraggeber entstehen folgende Stornierungsgebühren: 

Bis 60 Kalendertage vor Termin/Veranstaltung      : keine Stornierungsgebühr
59 bis 35 Kalendertage vor Termin/Veranstaltung: 20 % vom vereinbarten Tarif pro Veranstaltungstag
34 bis 21 Kalendertage vor Termin/Veranstaltung: 30 % vom vereinbarten Tarif pro Veranstaltungstag
20 bis 10 Kalendertage vor Termin/Veranstaltung: 50 % vom vereinbarten Tarif pro Veranstaltungstag
9 bis 0 Kalendertage vor Termin/Veranstaltung     : 100 % vom vereinbarten Tarif pro Veranstaltungstag

 §10 ZAHLUNG / VERZUG
Alle Rechnungen des Beraters sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Evtl. werden 50 % der Fixkosten vorab als Aufwandvorschuss berechnet. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren / oder Hilfsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Beraters. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Berater ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

§11 SCHADENERSATZ / GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Berater zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters beruhen.

§12 HAFTUNG
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Berater vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Berater vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbs-rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko Selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Beraters für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Berater nicht für anfallende Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, entgangenen Gewinn sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Berater selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Berater schadlos und klaglos. Der Kunde hat dem Berater somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Berater daraus entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

§13 ANZUWENDENDES RECHT / GERICHTSSTAND  / SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Berater und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kleve vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand: 15.08.2018

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