Es wird angenommen…
daß etwa ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland unter so ausgeprägten schlafmedizinischen Beschwerden leidet, daß nur eine Diagnostik mit Hilfe der kardiorespiratorischen Polysomnographie und/oder Tagschlaftest im Schlaflabor bei ihnen die Beschwerde des nicht erholsamen Schlafs adäquat abklären kann. Im Mittelpunkt der Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ steht ein klinischer Algorithmus, der die diagnostischen und therapeutischen Schritte bei der Beschwerde eines Patienten über nicht erholsamen Schlaf festlegt. Der Algorithmus gibt vor, daß bei der Beschwerde des nicht erholsamen Schlafs bei Ein- und/oder Durchschlafstörungen und/oder Tagesschläfrigkeit, wenn zusätzlich eine erhebliche Leistungsminderung vorliegt, zuerst folgende Fragen geklärt werden müssen:
– Besteht ein adäquater Umgang mit Schlaf – Schlafhygiene?
– Besteht eine Störung des zirkadianen Rhythmus – Schichtarbeit?
– Werden schlafstörende Substanzen eingenommen?
– Ist der nicht erholsame Schlaf das Symptom einer psychiatrischen und/oder anderen organischen Erkrankung?
Ist dies der Fall, so bestehen auf der jeweiligen Stufe des Algorithmus entsprechende therapeutische Interventionsmöglichkeiten, z.B. Vermittlung von Regeln der Schlafhygiene, Prävention, Verhaltensberatung, bei Einnahme von schlafstörenden Substanzen Maßnahmen zur Umsetzung, Abstinenz und Entwöhnung oder bei symptomatischem, nicht erholsamem Schlaf eine weiterführende Diagnose und Behandlung der Grunderkrankung.